Zur Frage, in welcher Weise ein angeblich im Jahre 1923 in Estland nach weitergeltendem zaristisch-russischem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage, in welcher Weise ein angeblich im Jahre 1923 in Estland nach weitergeltendem zaristisch-russischem Recht erworbener aufschiebend bedingter Pensionsanspruch durch die estnischen Pensionsgesetze aus den Jahren 1924 und 1936/38 berührt wurden.