Umwelt – Richtlinie 91/271/EWG
Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 91/271/EWG – Behandlung von kommunalem Abwasser – Art. 11 Abs. 1 und 2 – Einleiten von industriellem Abwasser in die Sammelsysteme und Kläranlagen für kommunales Abwasser – Erfordernis einer vorherigen Regelung und/oder einer besonderen Erlaubnis – Keine Erlaubnis
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie das Einleiten von industriellem Abwasser des im Stadtgebiet von Matosinhos gelegenen Industriebetriebs Estação de Serviço Sobritos Lda ohne eine hierfür erteilte angemessene Erlaubnis zugelassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eins Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser – „Estação de Serviço Sobritos“