VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Wer um die Erteilung der Genehmigung zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades nachsucht …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Wer um die Erteilung der Genehmigung zum Führen eines im Ausland erworbenen akademischen Grades nachsucht, muß nachweisen oder wenigstens hinreichend glaubhaft machen, daß ihm von einer ausländischen Hochschule ein akademischer Grad verliehen worden ist.

2. Läßt sich eine solche Verleihung nicht feststellen, so geht dies im Prozeß zu Lasten der Person, die um die Genehmigung, einen akademischen Grad im Bundesgebiet führen zu dürfen, nachsucht.