VerfGH NRW VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Beschluss

Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen Beschluss KI-Titel

Zulässigkeit · Gegenvorstellung · Verfassungsbeschwerde

Verfassungsrecht Gegenvorstellung zurückgewiesen

Tenor

Die Gegenvorstellung des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 25. April 2023 wird aus den in der Hinweisverfügung der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Juni 2023 ausgeführten Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Die Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 10. Juli 2023 veranlasst keine davon abweichende Entscheidung.