LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 3. Zivilkammer Sonstige

LG Düsseldorf – 3 O 147/12

Zivilrecht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei der Gerichtskasse xxxx am xxx für die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts xxx –xxx – hinterlegten Betrages von EUR 15.600,63 nebst der angefallenen Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

1

Streitwert: 15.600,63 Euro