LG Düsseldorf – 3 O 147/12
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe des bei der Gerichtskasse xxxx am xxx für die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts xxx –xxx – hinterlegten Betrages von EUR 15.600,63 nebst der angefallenen Hinterlegungszinsen an den Kläger zu bewilligen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
1
Streitwert: 15.600,63 Euro