StGH Hessen Beschluss LS

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht.

Verfassungsrecht

Leitsatz

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).

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