Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht.
Verfassungsrecht
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).
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