OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 8

Dem Verpflichteten, der naher Angehöriger des Verstorbenen ist, kann in der Regel zugemutet werden, die von …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Dem Verpflichteten, der naher Angehöriger des Verstorbenen ist, kann in der Regel zugemutet werden, die von dritter Seite und dem Nachlaß nicht gedeckten Kosten der Beerdigung in Höhe von 50 vH des die Einkommensgrenze des § 79 BSHG übersteigenden Betrages aufzubringen.