AG Wuppertal – 95b C 88/11
Zivilrecht
Tenor
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass für die Zahlung der vorgerichtlichen Anwaltsgebühren an ihre Prozessbevollmächtigten bisher kein Beweis angetreten wurde.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Nachholung binnen zwei Wochen
ab Beschlusszugang.