BVerfG Zweiter Senat Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Verfassungsrecht

Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.