AG Stuttgart · Baden-Württemberg Beschluss zitiert von 1

Genehmigung von Kaufvertrag über Wohneinheit mit Miteigentumsanteil KI-Titel

FamFG · Kindeswohl · Verfahrenswert · Kostenverteilung · Grundstücksübertragung

Familienrecht

Tenor

1. Das Rechtsgeschäft zu Urkunde des Notars … vom 02.12.2016, URNr. …, mit folgendem Gegenstand: Kaufvertrag betreffend Flurst. Nr. … eingetragen im Grundbuch von … (40,9/1.000 Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum an der im Aufteilungsplan Nr. 22 bezeichneten Wohneinheit I. Obergeschoss links und Keller)wird für …familiengerichtlich genehmigt.

2. Dieser Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam.

3. Der Verfahrenswert wird auf 270.000,00 € festgesetzt.

4. Die Kosten des Verfahrens tragen die Betroffenen als Gesamtschuldner.

Gründe

1

Die Genehmigung entspricht dem Kindeswohl und war daher antragsgemäß zu erteilen.

2

Der Eintritt der Wirksamkeit des Beschlusses beruht auf § 40 Abs. 2 FamFG.

3

Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf § 46 FamGKG.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG.

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