Die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes ist vom Rat der Gemeinde nach dem Grundsatz der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes ist vom Rat der Gemeinde nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu besetzen. Dabei ist maßgeblich auf aktuelle dienstliche Beurteilungen abzustellen; sie können nicht durch Vorstellungsgespräche der Bewerber vor der Mehrheitsfraktion ersetzt werden.