OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit im Sinne des niedersächsischen Kammerbeitragsrechts für Ärzte schließt die Tätigkeit der in den klinischen und den theoretischen Fächern mit der entsprechenden Grundlagenforschung (hier: Biochemie) lehrenden und forschenden Ärzte ein.