OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Ein Verfügungsgrund liegt nicht vor, wenn der notdürftige Unterhalt eines Unterhaltsberechtigten durch Bezug …

Familienrecht

Leitsatz

Ein Verfügungsgrund liegt nicht vor, wenn der notdürftige Unterhalt eines Unterhaltsberechtigten durch Bezug von Sozialhilfe gesichert ist. Es liegt keine dringende Notlage vor. Die Subsidiarität der Sozialhilfe ist dabei unmaßgeblich. Sie bezieht sich lediglich auf den materiellen Unterhaltsanspruch.