LAG Niedersachsen Urteil LS

Die Prüfungspflicht für eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Rahmen von § 78a Abs 4 BetrVG ist nicht auf …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Die Prüfungspflicht für eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Rahmen von § 78a Abs 4 BetrVG ist nicht auf den Ausbildungsbetrieb beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf andere Betriebe desselben Unternehmens. Sofern es dort einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz gibt, für den der frühere Auszubildende geeignet ist, ist eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar.