Soll ein Grundstück zum Zweck der gewerblichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, veräußert …
Zivilrecht
Leitsatz
Soll ein Grundstück zum Zweck der gewerblichen Nutzung, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, veräußert werden, darf die Genehmigung nicht wegen ungesunder Verteilung von Grund und Boden gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzungsart lediglich im Wege sogenannter nachrichtlicher Übernahme in den Plan aufgenommen wurde.