OLG Celle · Niedersachsen Beschluss LS zitiert von 4

Bei der Entscheidung über die Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens ist der Ausgang des Verfahrens …

Zivilrecht

Leitsatz

Bei der Entscheidung über die Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens ist der Ausgang des Verfahrens ins Verhältnis zu den gestellten Anträgen zu setzen und dementsprechend eine Kostenverteilung vorzunehmen.