Bei der Entscheidung über die Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens ist der Ausgang des Verfahrens …
Zivilrecht
Leitsatz
Bei der Entscheidung über die Aufteilung der Kosten eines Vergabeverfahrens ist der Ausgang des Verfahrens ins Verhältnis zu den gestellten Anträgen zu setzen und dementsprechend eine Kostenverteilung vorzunehmen.