OVG Niedersachsen Urteil LS

Obliegen einem Beamten die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, so hat der Dienstherr für ihn im …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Obliegen einem Beamten die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, so hat der Dienstherr für ihn im Rahmen der allgemeinen Arbeitszeitregelung eine dafür ausreichende Freistellung vorzunehmen.