Obliegen einem Beamten die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, so hat der Dienstherr für ihn im …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Obliegen einem Beamten die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, so hat der Dienstherr für ihn im Rahmen der allgemeinen Arbeitszeitregelung eine dafür ausreichende Freistellung vorzunehmen.