OLG Frankfurt am Main · Hessen 16. Zivilsenat Beschluss

Arbeitsunfall: Regressanspruch der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber beim Unfall eines ausländischen …

Arbeitsunfall: Regressanspruch der Berufsgenossenschaft gegen den Arbeitgeber beim Unfall eines ausländischen Arbeitnehmers infolge unterbliebener Arbeitsanweisung

Zivilrecht

Gründe

1

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hanau vom 25. Mai 2004 – 1 O 1183/03 – wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 und 3 ZPO aus den Gründen des gerichtlichen Hinweisschreibens vom 6. Oktober 2004 zurückgewiesen.

2

Die Stellungnahme der Beklagten vom 3. November 2004 hierzu erschöpft sich in der Aufrechterhaltung ihres bisherigen Vortrags und gibt deshalb zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass.

3

Bei den von dem verwendeten Mittel ausgehenden Unfallgefahren, die zu verhüten sind, geht es hier nicht um die Brennbarkeit des Mittels selbst, sondern um die Explosionsgefahr, die durch ein Dampf-Luft-Gemisch in geschlossenen, nicht entlüfteten Räumen entstehen kann. Auf diese – hier realisierte – Gefahr ist eben gerade nicht hingewiesen worden.

4

Der zeitliche Druck auf den verletzten Mitarbeiter – wie vom Landgericht angenommen – ergibt sich sehr wohl aus den Zeitangaben der Zeugen, unabhängig davon, dass diejenigen des Zeugen Z1 sogar noch enger waren als selbst diejenigen des verletzten Zeugen Z2.

5

Die Voraussetzungen für ein Mitverschulden des Verletzten vermag der Senat auch weiterhin nicht zu bejahen.

6

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

7

Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 522 Abs. 3 ZPO).

8

Streitwert: EUR 58.055,06.

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