Ein städtebaulicher Belang, welcher eine Bauleitplanung erforderlich macht, kann vorliegen, wenn ein durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein städtebaulicher Belang, welcher eine Bauleitplanung erforderlich macht, kann vorliegen, wenn ein durch einen Krieg zerstörtes, historisches Gebäude wieder aufgebaut werden soll. Es ist nicht nötig, daß das dem Denkmalschutz unterliegende Gebäude noch komplett vorhanden ist.