AG Rheinberg · Nordrhein-Westfalen Familiengericht Beschluss zitiert von 1

Würde ein Umgang des Vaters mit seinem Sohn G das Wohl des Kindes gefährden?

Familienrecht

Tenor

Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

16 F 46/07
Amtsgericht Rheinberg Familiengericht Beweisbeschluss

Gründe

3

In der Familiensache

4

M gegen M

5

I.

6

Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

7

1.)

8

Würde ein Umgang des Vaters mit seinem Sohn G das Wohl des Kindes gefährden? Ist es zum Wohl des Kindes erforderlich, den Umgang des Vaters mit ihm einzuschränken oder zeitweise auszuschließen?

9

2.)

10

Wie muss ggf. eine Umgangsregelung im Einzelnen gestaltet werden, um dem Kindeswohl am besten zu entsprechen?

11

II.

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Zur Sachverständigen wird bestellt:

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Frau Dipl.-Psych. Dipl.-Päd.

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N S

15

X-Straße 19

16

E.

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/Rheinberg, 10.09.2007

18

Amtsgericht

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N1

20

Richter am Amtsgericht'