Würde ein Umgang des Vaters mit seinem Sohn G das Wohl des Kindes gefährden?
Familienrecht
Tenor
Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:
| 16 F 46/07 | |
| Amtsgericht Rheinberg Familiengericht Beweisbeschluss |
Gründe
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In der Familiensache
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M gegen M
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I.
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Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll über folgende Fragen Beweis erhoben werden:
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1.)
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Würde ein Umgang des Vaters mit seinem Sohn G das Wohl des Kindes gefährden? Ist es zum Wohl des Kindes erforderlich, den Umgang des Vaters mit ihm einzuschränken oder zeitweise auszuschließen?
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2.)
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Wie muss ggf. eine Umgangsregelung im Einzelnen gestaltet werden, um dem Kindeswohl am besten zu entsprechen?
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II.
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Zur Sachverständigen wird bestellt:
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Frau Dipl.-Psych. Dipl.-Päd.
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N S
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X-Straße 19
16
E.
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/Rheinberg, 10.09.2007
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Amtsgericht
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N1
20
Richter am Amtsgericht'