LG Magdeburg · Sachsen-Anhalt 6. Strafkammer Beschluss

Auslegung einer Kosten- und Auslagengrundentscheidung in Bezug auf die Verfahrensgebühr bei Durchführung …

Auslegung einer Kosten- und Auslagengrundentscheidung in Bezug auf die Verfahrensgebühr bei Durchführung eines Hauptverhandlungstermins

Strafrecht

Orientierungssatz

Werden mit einer Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil der Landeskasse ausdrücklich neben den notwendigen Auslagen des Betroffenen für das Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch die notwendigen Auslagen für den Hauptverhandlungstermin auferlegt, ist eine erstinstanzliche Verfahrensgebühr (nebst Postpauschale) von dieser Kostenentscheidung nicht erfasst. Denn die Verfahrensgebühr entsteht - unabhängig von der Durchführung eines Hauptverhandlungstermins (Terminsgebühr) - für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.