Die Angemessenheit einer Erweiterung eines gewerblichen Betriebes beurteilt sich nicht anhand der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Angemessenheit einer Erweiterung eines gewerblichen Betriebes beurteilt sich nicht anhand der Gewinnchancen am Markt. Ausschlaggebend ist vielmehr das Verhältnis des hinzutretendem zu dem vorhandenen Baubestand.