Soll die Vermietung eines Bauwerkes an landwirtschaftliche Hilfskräfte erfolgen, so muß dies deutlich …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Soll die Vermietung eines Bauwerkes an landwirtschaftliche Hilfskräfte erfolgen, so muß dies deutlich erkennbar sein. Es muß durch sein Erscheinungsbild den landwirtschaftlichen Zweck erkennen lassen und diesem auch räumlich zugeordnet sein. Auf eine Nutzung als Wochenendhaus darf nicht zu schließen sein.