Ein behinderter Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf einen Zuschuß zu …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein behinderter Beamter kann aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keinen Anspruch auf einen Zuschuß zu seinen Beiträgen für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ableiten. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG oder aus dem Benachteiligungsverbot des Art 3 Abs 3 S 2 GG.