Läßt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel nicht aufklären, ob es eine nennenswerte und …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Läßt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel nicht aufklären, ob es eine nennenswerte und abgrenzbare Gruppe von Betrieben mit der Spezialisierung auf dauerelastische Verfügungen gibt, so trägt der klagende Betrieb die objektive Beweislast dafür, daß er vom Verordnungsgeber aus der Umlagepflicht zur produktiven Winterbauförderung auszuscheiden gewesen wäre.
2. Zur Umlagepflicht zur produktiven Winterbauförderung eines handwerksähnlichen Betriebs "Fuger im Hochbau".