wird der Tenor des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 16.12.2009 gemäß § 42 FamFG …
Familienrecht
Tenor
wird der Tenor des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 16.12.2009 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Bestellung zur berufsmäßigen Ausübung erfolgt.
Gründe
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wird der Tenor des Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 16.12.2009 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend ergänzt, dass die Bestellung zur berufsmäßigen Ausübung erfolgt.
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Siegen, 12.02.2010
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Amtsgericht
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5
(Richter am Amtsgericht )