EuG Vierte Kammer Urteil

Widerspruchsverfahren gegen Markenregistrierung KI-Titel

Markenrecht · Widerspruch · Harmonisierungsamt

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Usinor SA.

3. Die Corus UK Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Februar 2005 (Sache R 411/2004-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Usinor SA und der Corus UK Ltd

Angaben zur Rechtssache

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