Zum Vertretenmüssen einer durch Verstoß gegen wirtschaftlenkende Vorschriften der SBZ entstandenen besonderen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zum Vertretenmüssen einer durch Verstoß gegen wirtschaftlenkende Vorschriften der SBZ entstandenen besonderen Zwangslage (st. Rspr., keine Besonderheiten).