Eine Differenz von zwei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das …
Arbeitsrecht
Leitsatz
Eine Differenz von zwei Vergütungsgruppen zwischen der Vergütung einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen (VerGr. II a BAT) und der einer als Gruppen-Klassenleiterin für Geistigbehinderte tätigen staatlich geprüften Erzieherin und graduierten Sozialpädagogin mit abgeschlossener sonderpädagogischer Ausbildung nach sechsjähriger Bewährung (VerGr. IV a BAT) bei gleicher Tätigkeit ist nicht gerechtfertigt (Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz).