AG Bonn · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Zurückweisung des Antrags auf Pflichtverteidiger bei eingestelltem Ermittlungsverfahren KI-Titel

Pflichtverteidiger · Einstellung des Verfahrens · § 140 StPO

Zivilrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

pp

wird der Antrag auf Beiordnung des Rechtsanwalts H als Pflichtverteidiger zurückgewiesen.

Gründe

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Dem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers / einer Pflichtverteidigerin gemäß § 140 StPO war nicht zu entsprechen, da das Verfahren bereits eingestellt ist. Vorwerfbare Verzögerungen hinsichtlich der Entscheidung über den Antrag sind nicht erkennbar.

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Bonn, 15.05.2024

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Amtsgericht