Über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluß …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluß zu entscheiden (Rspr. des Sen. im Anschluß an BVerwG).
2. Zum Begriff des Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts.
3. Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Einhaltung der für das Nachbargrundstück festgesetzten Baulinien.
4. Einzelfall der Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung von Pkw-Garagen und -Einstellplätzen im reinen Wohngebiet.
5. Zur Frage der Nachbarschutzfunktion der städtebaulichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung.