OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 7

Für die in einer (Kleinen) Kindertagesstätte tätige Fachkraft, die nicht sozialpädagogische Fachkraft ist …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für die in einer (Kleinen) Kindertagesstätte tätige Fachkraft, die nicht sozialpädagogische Fachkraft ist, aber über eine gleichwertige Ausbildung verfügt und für die das Landesjugendamt ausnahmsweise zugelassen hat, daß ihr die Gruppenleitung übertragen wird, können Finanzhilfen des Landes auch für Zeiten vor Einleitung des Zulassungsverfahrens gewährt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung der Ausnahme bereits erfüllt gewesen sind.