LG Bochum · Nordrhein-Westfalen Anerkenntnisurteil zitiert von 1

Anspruch auf Zahlung von 859,80 € nebst Zinsen KI-Titel

Schuldanerkenntnis · Zahlungsanspruch · Zinsen · Vorläufige Vollstreckbarkeit · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 859,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 859,80 EUR festgesetzt

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.