VGH Hessen 4. Senat Urteil LS

Zum Ausmaß des umbauten Raumes.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zum Ausmaß des umbauten Raumes.

2. Ein Bebauungsplan, der keine Bebauung festsetzt (negativer Bebauungsplan), sondern diese verhindern soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 30 BBauG; (vgl. auch Urteil des Senats vom 06.09.1967 - OS IV 92/65 -).

3. Zum Begriff der Splittersiedlung. 4. Auch die Verfestigung einer unerwünschten Splittersiedlung beeinträchtigt öffentliche Belange.