Staatliche Beihilfe – Artikel 88 Absatz 3 EG
Deutsche Post AG und Securicor Omega Express Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfe – Artikel 88 Absatz 3 EG – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Beschwerde – Zurückweisung – Gegenstandslosigkeit
Europarecht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die ihm im Rahmen seiner Streithilfe entstandenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1652 final der Kommission vom 27. Mai 2003, mit der geplante Maßnahmen der Behörden des Vereinigten Königreichs zugunsten der Post Office Ltd für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurden (staatliche Beihilfe N 784/2002)