OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilsenat Urteil

OLG Düsseldorf – I-2 U 41/11

Zivilrecht

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 4b Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der klarstellenden Maßgabe zurück-gewiesen, dass sich das Unterlassungsgebot auch auf solche Zubereitungen bezieht, bei denen sich das Teriflunomid erst nachträglich, aber vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums der pharmazeutischen Zusammensetzung durch Umlage-rung von Leflunomid bildet.

II.

Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tra-gen.

III.

Die von der Verfügungsklägerin zu erbringende Vollziehungssicherheit wird auf 2.500.000,-- € festgesetzt.

IV.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,-- € festgesetzt.