LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Bescheide über die Bewilligung von Anschluß-Arbeitslosenhilfe werden nicht nach § 96 Abs 1 SGG Gegenstand von …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Bescheide über die Bewilligung von Anschluß-Arbeitslosenhilfe werden nicht nach § 96 Abs 1 SGG Gegenstand von Verfahren, in denen die Höhe des davor bezogenen Arbeitslosengeldes streitig ist.

2. Der Begriff des "Rundens auf den nächsten durch 10 teilbaren Deutsche-Mark-Betrag" in § 112 Abs 10 AFG umfaßt nach seinem natürlichen Wortsinn die Möglichkeiten des Auf- und Abrundens in Anwendung der üblichen Kriterien (Aufrundung ab Mittelbetrag, darunter Abrunden).

3. Die AFG-Leistungsverordnung 1994 hält sich im Rahmen der Verordnungsermächtigung und ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden.