BGH VII. Zivilsenat Beschluss

Nichtzulassung der Revision bei Streitwert von 100.000 € KI-Titel

BGH, Beschluss vom 21. Mai 2025 - VII ZR 142/23

Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 7. Juni 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Beklagten verursachten Kosten werden der Klägerin auferlegt; die Streithelferin der Klägerin trägt ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 100.000 €

Pamp Halfmeier Graßnack

Sacher Borris