Ist die Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr ua anzunehmen bei Gebieten, die durch Beherbergungsbetriebe …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ist die Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr ua anzunehmen bei Gebieten, die durch Beherbergungsbetriebe und "Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung" geprägt sind, so kann die Aufteilung dieser Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung, also von Wohngebäuden, die - sei es auch nur während der Saison - ganz oder teilweise an Feriengäste vermietet werden, in Eigentumswohnungen für die Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion des Gebiets nicht irrelevant sein.