LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Erzielt der Bezieher einer Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte iS …

Sozialrecht

Leitsatz

Erzielt der Bezieher einer Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte iS des § 47 Abs 2 RKG iVm Art 2 § 4 Abs 3 KnVNG, so liegt allein darin keine wesentliche Änderung der Verhältnisse iS des § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB X, die zur Rentenentziehung oder Rentenumwandlung führt.