OLG Jena · Thüringen 4. Zivilsenat Beschluss

Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde KI-Titel

Sofortige Beschwerde · Zulässigkeit · Begründetheit · Kostenpflicht · Festgebühr

Zivilrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 25 9. 2017 (Az. 3 O 1490/15) wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.

2

Auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Erfurt im angefochtenen Beschluss wird Bezug genommen. Die Ausführungen des Beklagten in seiner Beschwerdeschrift vom 5.10.2017 rechtfertigen keine ihm günstigere Beurteilung.

3

Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, weil sich die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung einer Festgebühr von 60 € aus dem Gesetz ergibt (KV GKG Nr. 1812).

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