Entscheidungen der Arbeitsgerichte können vor den Verwaltungsgerichten nicht überprüft werden (Anlehnung an …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Entscheidungen der Arbeitsgerichte können vor den Verwaltungsgerichten nicht überprüft werden (Anlehnung an Urt. d. V. Sen. v. 21.02.1966, OS V 70/65).-