Herabsetzung des Verfahrenswertes bei einfachen Verfahren
Familienrecht
Leitsatz
Wenn im Verfahren aufgrund § 1686 BGB keine Anhörung der Beteiligten stattgefunden hat, ist der Verfahrenswert auf 500,00 € herabzusetzen.
Tenor
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, alle seit dem Schuljahr 2013/2014 erteilten Zeugnisse der gemeinsamen Tochter dem Antragsteller in Kopie zukommen zu lassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Mutter.
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