AG Groß-Gerau Zivilabteilung · Hessen Beschluss LS

Herabsetzung des Verfahrenswertes bei einfachen Verfahren

Familienrecht

Leitsatz

Wenn im Verfahren aufgrund § 1686 BGB keine Anhörung der Beteiligten stattgefunden hat, ist der Verfahrenswert auf 500,00 € herabzusetzen.

Tenor

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, alle seit dem Schuljahr 2013/2014 erteilten Zeugnisse der gemeinsamen Tochter dem Antragsteller in Kopie zukommen zu lassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Mutter.

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