Einziehung von Taterträgen in Höhe von 80.000 Euro KI-Titel
BGH, Beschluss vom 5. November 2024 - 6 StR 447/24
Strafrecht Abgeändert
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Mai 2024 wird als unbegründet verworfen; es wird jedoch im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 80.000 Euro angeordnet wird.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Bartel Feilcke Wenske
Fritsche Arnoldi