BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats NichtannahmebeschlussNA-Beschluss
Unzulässigkeit einer Richtervorlage infolge Beendigung des Ausgangsverfahrens
Verfassungsrecht
Tenor
Die Vorlage ist unzulässig geworden, da das Ausgangsverfahren beendet ist (vgl. BVerfGE 29, 325 <326 f.>; BVerfGK 18, 290 <291>).
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.