War die militärische Ausbildung eines Berufssoldaten mit einem Studium (Betriebswirtschaft, 3 1/2 Jahre) und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
War die militärische Ausbildung eines Berufssoldaten mit einem Studium (Betriebswirtschaft, 3 1/2 Jahre) und später noch mit einer Fachausbildung (Transportflugzeugführer, 2 1/4 Jahre) verbunden, so läuft die wegen des Studiums abzuleistende Dienstzeit ("Stehzeit") von der dreifachen Dauer wie der des Studiums, die nach Abschluß des Studiums zu laufen beginnt, nach der Hemmung durch die Fachausbildung weiter; sie wird nicht auch noch durch die zu der Fachausbildung gehörende, unmittelbar nach ihrem Abschluß zu laufen beginnende weitere "Stehzeit" gehemmt.