OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein Mehrbedarf ist auch bei einem Umschüler anzuerkennen, der Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Mehrbedarf ist auch bei einem Umschüler anzuerkennen, der Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhält (dies gilt jedenfalls dann, wenn die Umschulung nicht nur den Charakter eines Unterrichts hat).