Zahlungsanspruch aus wiederkehrenden Entgelten mit Zinsen KI-Titel
Zahlungsanspruch · Verzugszinsen · Versäumnisurteil · Kostenübernahme · Vorläufige Vollstreckbarkeit
Tenor
1.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.677,047 € nebst jeweils 5 % über dem Basiszinsatz aus 541, 69 € s.d. 21.10.2017, aus 541,69 s.d.
18.11.2017, aus 541,69 s.d. 19.12.2017, aus 541,69 s.d. 06.01.2018, aus
541.69 s.d. 17,02.2018, aus 541,69 s.d.17.03.2018, aus 541,69
s.d.19.04.2018, aus 541,69 s.d.18.05.2018, aus 541,69 s.d.21.06.2018, aus
541.69 s.d.19.07.2018, aus 541,69 s.d.18.08.2018, aus 541,69 s.d.
21.09.2018, aus 541,69 s.d. 31.10.2018, aus 541,69 s.d. 22.11.2018. aus
541.69 s.d. 21.12.2018, aus 541,69 s.d. 21.01.2019 zu zahlen.
2.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung der Antragstellerin i.I.v. 679,10 €.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen das Versäumnisurteil ist der Einspruch statthaft. Dieser muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Landgericht Düsseldorf, X-Straße, 40227 Düsseldorf, eingehen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieses Urteils. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Der Einspruch kann nur durch eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.
Der Einspruch muss die Bezeichnung des angefochtenen Urteils (Datum des Urteils, Geschäftsnummer und Parteien) sowie die Erklärung enthalten, dass Einspruch eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und zu begründen, insbesondere sind Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Nur die Frist zur Begründung des Einspruchs kann auf Antrag verlängert werden, wenn dadurch der Rechtsstreit nicht verzögert wird oder, wenn wichtige Gründe für die Verlängerung vorgetragen werden. Dieser Antrag muss ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist bei Gericht eingehen. Wenn der Einspruch nicht oder nicht rechtzeitig begründet wird, kann allein deshalb der Prozess verloren werden.