Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn eine Pferdezucht mit 46 Pferden auf einer Fläche von 17 ha …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn eine Pferdezucht mit 46 Pferden auf einer Fläche von 17 ha betrieben wird. Aufgrund des Umfangs der Zucht braucht eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegen.