OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn eine Pferdezucht mit 46 Pferden auf einer Fläche von 17 ha …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, wenn eine Pferdezucht mit 46 Pferden auf einer Fläche von 17 ha betrieben wird. Aufgrund des Umfangs der Zucht braucht eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegen.