OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ausgleichsmaßnahmen, die bei der Genehmigung eines Torfabbaues gemäß § 13 Abs 1 Nr 2 iVm § 10 Abs 1 NNatSchG …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Ausgleichsmaßnahmen, die bei der Genehmigung eines Torfabbaues gemäß § 13 Abs 1 Nr 2 iVm § 10 Abs 1 NNatSchG (NatSchG ND ) angeordnet werden, dienen dazu, die Folgen des genehmigten Torfabbaus auszugleichen.

2. Die Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen für einen zuvor ohne die erforderliche Genehmigung betriebenen Torfabbau kann nicht auf § 13 Abs 1 Nr 2 NNatSchG (NatSchG ND ) iVm § 10 Abs 1 NNatSchG (NatSchG ND ), sondern allein auf § 63 S 1 NNatSchG (NatSchG ND) gestützt werden. Dabei ist - anders als bei der Anordnung von Maßnahmen zum Ausgleich eines genehmigten Eingriffs im Genehmigungsbescheid - Entschließungsermessen auszuüben.